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Tierarten

Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Wer Tiere hält, haftet als Halter für die Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Das gilt für jeden Hundebesitzer, aber auch für Besitzer von Pferden und anderen Nutztieren. Katzen, sowie die Tiere, die in Käfigen, Terrarien und Aquarien gehalten werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung mit versichert. Auch eine Bienenzucht ist im Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Diese Tiere fallen unter den Begriff "Kleintiere" und genießen den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung.

Bei größeren Tieren sieht das ganz anders aus. Ab dem Hund muss ein Tier extra mittels einer Tierhalterhaftpflicht -Versicherung abgesichert sein. Dabei spielt die Größe des Tieres keine Rolle. Eine Faustregel sagt jedoch, je größer das Tier, desto größer und teurer fällt der Schaden aus, den es anrichten kann. Zu den Tieren, die unbedingt versichert werden sollten, gehören außer Pferde auch Esel, Rinder und Hunde. Jeder Tierhalter sollte wissen, dass er mit seinem gesamten Hab und Gut für die Schäden haftet, die sein Tier verursacht hat. Daher ist es wichtig, den Versicherungsschutz so abzuschließen, dass die Deckungssumme im Schadensfall sehr hoch, im Idealfall sogar unbegrenzt ist. Außerdem muss der Tierhalter wissen, dass Pferde und Hunde separat versichert werden müssen.

Als Halter ist man für alle Schäden, die das Haustier oder Nutztier verursacht, auch wenn diese ohne eigenes Zutun geschehen oder entstehen, haftbar und wenn man seine Tiere nicht entsprechend versichert hat, kann das ziemlich unangenehm werden. Deshalb sollte man auf die Deckungssumme besonderen Wert legen, denn, und das weiß jeder Tierhalter, Tiere sind unberechenbar. Dabei ist es dem Tier egal, ob es versichert ist oder nicht; dem Halter sollte das jedoch nicht egal sein.

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